Wir freuen uns, Sie in unseren modernen Praxisräumlichkeiten begrüssen zu dürfen.
Jeder unserer Leistungen ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl multiplizieren wir dann mit dem Taxpunktwert. Dies ergibt den Preis der einzelnen Leistung.
Am 1.1.2018 ist der revidierte Zahnarzttarif "DENTOTAR" zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen, Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/ MV/ IV) in Kraft getreten. Unser Tarif für Privatpatienten lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Honorarrechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden:
Bei Sozialversicherungsfällen wenden wir einen Taxpunktwert von CHF 1.00 an. Bei Privatpatienten beträgt dieser CHF 1.10. Damit profitieren bei uns alle Patienten von einem sehr tiefen Taxpunktwert.
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif 94 mit dem Taxpunktvert CHF 3.10 (THW KVG). Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen nach VVG, wird nach dem revidierten Tarif abgerechnet und die Rechnung kann wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bei uns sind auch Ratenzahlungen möglich. Des Weiteren erstellen wir bei grösseren Behandlungen immer Kostenvoranschläge.
SSO: Tarife und Rechnungsstellung
Ungefähre Kosten
Ungefähre Kosten für diverse zahnärztliche Einzel-Leistungen gemäss SSO-Tarifs sehen Sie hier.